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Die Vorteile eines Elektro-Firmenwagens

Das elektrische Fahren ist auf dem Vormarsch und stellt die Zukunft dar. Eine Fahrt, ohne einem Elektroauto zu begegnen? Das gehört der Vergangenheit an. Vielleicht scheint es, als würden vor allem Pkw elektrisch fahren, aber es gibt auch elektrische Nutzfahrzeuge! Mehr noch: Diese gab es sogar schon vor den Teslas und dem e-208.

 

1. Vorteile des elektrischen Fahrens mit einem Firmenwagen

Was sind nun die Vorteile des elektrischen Fahrens? Und noch konkreter:die Vorteile von Elektro-Firmenwagen? Die Meinungen zum elektrischen Fahren gehen auseinander. Ehrlich gesagt hat sich die Technik in den letzten Jahren enorm verbessert, doch ist das elektrische Fahren noch nicht für jeden interessant. Es hängt davon ab, wie Sie das Auto nutzen, von Ihrem Budget und den Lademöglichkeiten. Elektro-Firmenwagensind eine attraktive Option, nicht zuletzt dank der steuerlichen Vorteile.

Vorteile von Elektro-Firmenfahrzeugen

Mit einem Elektro-Firmenwagen ist Ihr Unternehmen in Sachen Mobilität zukunftsfähig. Und es gibt noch viele weitere Vorteile:

 

  • keine CO₂-Emissionen – gut für die Umwelt und ein nachhaltiges Image
  • niedrige Kilometerkosten
  • weniger Wartungsaufwand und damit weniger Ausfallzeiten der Firmenfahrzeuge
  • Zugang zu allen Umweltzonen und damit zu all deinen Kunden
  • Bis zu 5.000 € Zuschuss beim Kauf eines Elektro-Firmenwagens
  • Rabatt dank des Steuerabzugs für Umweltinvestitionen
  • keine Kfz-Steuer

2. Elektro-Firmenwagen: Fördermittel und steuerliche Vorteile

Für manche Unternehmer ist das Fahren mit Elektrofahrzeugen noch eine Zwickmühle. Die Anschaffung einesElektro-Firmenwagensist eine erhebliche Investition – ganz zu schweigen von einer ganzen Fahrzeugflotte. Doch angesichts der steuerlichen Vorteile und der Fördermittel für Elektro-Firmenwagen könnte sich das für Sie durchaus lohnen.

Steuerliche Vorteile beim Kauf eines Elektro-Firmenwagens:

  • der Umweltinvestitionsabzug (MIA)
  • niedrigerer Pauschalbetrag, keine Kfz-Steuer
  • etwaige lokale Förderprogramme

Steuervorteil für Unternehmen beim Elektroauto: MIA

Als Unternehmer haben Sie Anspruch auf den Umweltinvestitionsabzug, wenn Sie einen Elektro-Firmenwagen kaufen. Diese steuerliche Maßnahme bedeutet, dass Sie bis zu 36 % Ihres Investitionsbetrags von Ihrem Gewinn abziehen können. Dadurch zahlen Sie weniger Steuern. Die MIA gilt übrigens auch, wenn Sie beispielsweise in eine Ladestation investieren. Die Mindestinvestition beträgt 2.500 € und den Umweltinvestitionsabzug können Sie zusätzlich zum normalen Investitionsabzug beantragen.

Förderung für Elektro-Firmenwagen: SEBA

Der Staat fördert das Fahren mit Elektrofahrzeugen – auch im geschäftlichen Bereich. Seit 2021 ist es dank derFörderregelung für emissionsfreie Firmenwagen(SEBA) möglich, eine Förderung zu erhalten, wenn Sie einen emissionsfreien Firmenwagen fahren. Die Förderung sieht vor, dass Sie beim Kauf eines neuen Elektro-Firmenwagens eine Anschaffungsförderung von maximal 5.000 € erhalten. Der Förderbetrag, den Sie erhalten, beträgt 10 % des Neupreises des Elektro-Firmenwagens. Achten Sie darauf, welches Modell Sie kaufen, denn die Förderung gilt für neue, noch nicht zugelassene Elektro-Firmenwagen mit den Fahrzeugklassen N1 und N2 bis zu 4.250 kg. Der Elektro-Nutzfahrzeug, für das Sie die Förderung beantragen, muss für den Gütertransport bestimmt sein – die Personenbeförderung ist von der Regelung ausgeschlossen.

Bedingungen für die Förderregelung für emissionsfreie Firmenfahrzeuge

Wie jede Förderregelung unterliegt auch SEBA einer Reihe von Bedingungen:

  • Sie kaufen (oder leasen) einen neuen Elektro-Firmenwagen mit einem Mindestkatalogpreis von 20.000 €.
  • Der Firmenwagen ist ein reines Elektrofahrzeug; Hybridfahrzeuge (die über zwei Motoren verfügen: einen Verbrennungsmotor und einen Elektromotor) werden nicht berücksichtigt.
  • Der Elektro-Nutzfahrzeug hat die Fahrzeugklasse N1 oder N2 bis 4.250 Kilogramm und ist für den Gütertransport bestimmt – für N1-Lieferwagen gilt eine Mindestreichweite von 100 Kilometern
  • Der Akku enthält kein Blei.
  • Der Lieferwagen ist seit mindestens 3 Jahren auf den Namen des Eigentümers zugelassen

Alle Bedingungen von SEBA sowie den aktuellen Stand des Budgets findest du auf der Website der niederländischen Behörde für Unternehmertum (Rijksdienst voor Ondernemend Nederland):Förderung für elektrische Firmenfahrzeuge. Die Förderregelung für elektrische Firmenfahrzeuge läuft bis einschließlich 31. Dezember 2025. Das Budget der Regelung ist jedes Jahr begrenzt und richtet sich daher an Unternehmer und gemeinnützige Organisationen.

Lesen Sie auch →So funktioniert die Förderregelung für emissionsfreie Firmenfahrzeuge

3. Haben Sie Zweifel am Elektroauto?

Haben Sie Zweifel bezüglich eines Elektro-Firmenwagens? Zum Beispiel, weil Sie nicht wissen, ob dies für Sie (bzw. Ihre Geschäftstätigkeit) ein sinnvoller Schritt ist? Unsere Spezialisten helfen Ihnen gerne weiter. Sie erhalten eine maßgeschneiderte Beratung zum richtigen Firmenwagen – und sogar noch mehr als das. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie sicher und sorgenfrei unterwegs sind, denn Sie erhalten zudem Unterstützung beim Karosseriebau, bei der Beschriftung und bei der Ausstattung Ihres Firmenwagens.

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